Vorzeitige Einschulung/Rückstellung

 

Vorzeitige Einschulung:
Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können bei der Anmeldung einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.
Ist Ihr Kind nach dem 30.09. eines Jahres geboren, erhalten Sie kein Schreiben der Stadt Geilenkirchen mit Aufforderung zur Anmeldung. Sie müssen also selbst aktiv nach den Sommerferien unsere Schule über das Sekretariat kontaktieren. Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall frühzeitig, wir beraten Sie gerne.

Rückstellung
Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Schulleitung trifft die Entscheidung über eine Zurückstellung vom Besuch der Grundschule aber nicht nur auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens, sondern berücksichtigt auch weitere, von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichem Bezug für eine Zurückstellung enthalten.
Wir suchen immer eine gute Lösung für Ihr Kind! Dabei berücksichtigen wir alle Informationen über Ihr Kind!
Voraussetzung ist immer ein Kita-Platz und der regelmäßige Besuch der Kindertagesstätte.


Bitte nehmen sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf!

 

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